„IM LEBEN ALLES GEREGELT!“ VORSORGEBERATUNG – GANZ FÜR SIE PERSÖNLICH
Sie legen Vorausverfügungen fest, zum Beispiel: wie die Bestattung ausgerichtet werden soll; welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll; auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll; wie die Grabpflege geregelt werden soll, wie die Trauerfeier gestaltet werden soll.